Kurz gesagt: Sie heben sich gegenseitig auf. Du zahlst dadurch keinen Rappen mehr. Wir müssen sie trotzdem ausweisen, weil das Gesetz uns beim Verkauf über eine Plattform als Verkäuferin behandelt.
Du verkaufst einen Roboter für CHF 20’000 und bist nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen. So sieht deine Abrechnung aus:
| Sales fee | − CHF 1'520.00 |
| Value Added Tax on the sales fee | − CHF 123.12 |
| Value Added Tax on the selling price (Art. 20a VATA) | − CHF 1'498.61 |
| Notional input tax deduction (Art. 28a VATA) | + CHF 1'498.61 |
| You pay in total | CHF 1'643.12 |
Die dritte und die vierte Zeile sind gleich hoch und haben umgekehrte Vorzeichen. Unter dem Strich bleibt nur die Verkaufsgebühr samt ihrer eigenen Mehrwertsteuer.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Plattform wie robothub24 mehrwertsteuerlich als Verkäuferin, auch wenn der Roboter dir gehört und du ihn direkt an den Käufer übergibst. Das nennt sich fiktive Leistungserbringerin und steht in Artikel 20a des Mehrwertsteuergesetzes. Wir schulden dem Bund deshalb die Steuer auf dem Verkaufspreis.
Weil du als Privatperson beim Verkauf keine Mehrwertsteuer erhoben hast, dürfen wir im selben Zug einen gleich hohen Betrag als Vorsteuer abziehen. Das ist der fiktive Vorsteuerabzug nach Artikel 28a. Beide Beträge heben sich auf, an den Bund geht in diesem Fall nichts.
In drei Fällen entfällt der Abzug, und dann bleibt die Steuer geschuldet: wenn du im Mehrwertsteuerregister eingetragen bist, wenn du nicht in der Schweiz ansässig bist, oder wenn die Selbstauskunft zur Mehrwertsteuer fehlt. Die Verkaufsabwicklung steht darum nur Konten offen, die weder eingetragen noch im Ausland ansässig sind.
You can add your VAT details here: Complete self-disclosure
Diese Seite erklärt den Ablauf in einfachen Worten und ist keine Steuerberatung. Massgebend sind das Mehrwertsteuergesetz und unsere Geschäftsbedingungen.